Die Erholungsgebiete sind ideal für einen aktiven Spaziergang am Wasser mit Ihrem/-n Hund/en. Viele Hundefreunde besuchen diese Gebiete, so dass Sie immer viele andere Spaziergänger mit Hunden treffen werden. Hunde sind nur zwischen dem 1. Oktober und 1. Mai erlaubt. Außerhalb dieser Zeit ist das Mitnehmen von Hunden in den Erholungsgebieten nicht erlaubt, auch nicht, wenn sie angeleint sind. Während der Hundesaison (1. Oktober -1. Mai) dürfen Hunde frei laufen, vorausgesetzt, dass Sie Ihren Hund unter Kontrolle halten können.
An einigen Orten ist das Mitnehmen von Hunden zwischen dem 1. Mai und 1. Oktober (teilweise) erlaubt, dies sind:
Damit alle ihre Freizeit genießen können, bitten wir alle, ihren Beitrag dazu zu leisten und Hundekot zu beseitigen. In den Erholungsgebieten gibt es an mehreren Stellen Behälter, in denen Sie die Hinterlassenschaften entsorgen können.